Eine Zweitmeinung von erfahrenen Spezialisten? Aber klar!
Viele unserer Fachbereiche und Kliniken bieten eine Zweitmeinungssprechstunde an.
Anna W., 55-jährig, litt an wehenartigen Schmerzen im Unterleib. Sie wandte sich deshalb an ihren Frauenarzt. Nach der Untersuchung und Diagnose sah sie sich aus heiterem Himmel mit einer Operation konfrontiert. Ihr Frauenarzt empfahl, die Gebärmutter entfernen zu lassen, für Anna W. zunächst ein Schock. An der Diagnose war wohl nicht zu rütteln, dachte sie. Dennoch wollte sie sich absichern, dass sie die optimale Behandlung bekommt. Sie sprach mit ihrem Mann und entschied sich, eine Zweitmeinung einzuholen.
Nach dem ersten Schock
Eine Zweitmeinung einzuholen, ist vor einer einschneidenden Behandlung empfehlenswert, ob vor einer Krebstherapie, einer grösseren Operation oder einer Behandlung zur Verbesserung der Lebensqualität. Bei Frauen etwa vor Behandlungen von Endometriosen, chronischen Bauchschmerzen oder Blutungsstörungen.
Anna W. wandte sich an die Frauenklinik des Kantonsspitals Aarau. Am KSA werden Zweitmeinungen in der Regel von Chefärzten und -ärztinnen oder von Leitenden Ärztinnen und Ärzten durchgeführt, die über eine hohe Fachexpertise und eine jahrelange Erfahrung verfügen.
Zweitmeinung am KSA bei erfahrenen Spezialisten
Ein Anruf in der Frauenklinik genügte. Zur vereinbarten Zweitmeinungssprechstunde brachte sie alle Unterlagen mit, über die sie verfügte, und besprach diese mit dem KSA-Chefarzt in einem ausführlichen Gespräch. Er bestätigte die Diagnose sowie die Notwendigkeit einer operativen Gebärmutterentfernung. Als Behandlungsoption empfahl er jedoch eine minimal-invasive Operation und klärte die Patientin über diesen schonenden Eingriff auf, der eine raschere Erholung erlaubt. Dies erleichterte Anna W. das Treffen einer Entscheidung.
Bei einer abweichenden Zweitmeinung entscheidet immer die Patientin oder der Patient, welcher Behandlung sie oder er den Vorzug geben will. Die Zweitmeinung schafft damit mehr Transparenz und verleiht den Patientinnen und Patienten mehr Sicherheit für die Richtigkeit der empfohlenen Behandlung. Die Kosten für eine Zweitmeinung werden von der Krankenkasse übernommen.